Leider ist es in letzter Zeit in Mode gekommen, dass immer mehr unwissende oder besonders dreiste Webmaster glauben, sie könnten ungefragt komplette Texte oder Artikel von dieser Seite in ihr Projekt integrieren. Dieses Vorgehen verstößt eindeutig gegen geltendes Urheberrecht und wird in keinem Fall geduldet.
Wer im Internet eine Website betreibt, sollte sich also generell vorher mit den rechtlichen Gepflogenheiten auseinandersetzen Was bei Bildern im Bezug auf das Urheberrecht gilt, gilt im Grunde auch für alle Texte und Artikel im Internet.
Alle unter www.verfuehrung.info erstellten Texte werden vor Veröffentlichung von einem Zeugen gelesen und anschließend bei einem Anwalt hinterlegt, um bei gerichtlichen Auseinandersetzungen entsprechende Beweismittel vorlegen zu können. Wer nun einen Text ungefragt kopiert, erhält zunächst eine Rechnung über eine legitime monatliche Lizenzgebühr in Höhe von 100,00 Euro (Netto) pro Text oder Textausschnitt. Sollte diese Rechnung nicht beglichen werden, wird diese eingeklagt. Dazu werden selbstverständlich auch Screenshots und andere Beweismittel vom Duplikat angefertigt und aufbewahrt.
Wer gewisse Sätze gern mit anderen teilen möchte, der kann natürlich im Rahmen eines Zitates (wenige Sätze) mit Nennung der Quelle (am besten ein Hyperlink zur Unterseite) diese gern in Foren, Blogs oder auf der eigenen Webpräsenz veröffentlichen. Das ist nicht nur rechtens, sondern sogar gewünscht.
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen des dt. Urheberrechts finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html